Lyncker, Nicolaus Christoph von. Rerum in Sseren. Ducum Saxoniae dicasteriis Ienensibus decisarum. Mischausgabe. 3 Teile in 1 Band. 12 Bl., 328 S., 48 Bl.; 16 Bl., 496 S., 48 Bl.; 16 Bl., 532 S., 45 S. 21 x 17 cm. Pergament d. Z. (leicht berieben und angestaubt) mit goldgeprägtem RTitel. Jena, Johann Bielcki, 1701-1715. Mischausgabe, die Teile I und II in zweiter Ausgabe (1715), der dritte Teil in erster Ausgabe (1701). Der deutsche Professor für Jura in Gießen und Jena und spätere Reichshofrat in Wien Nikolaus Christoph Freiherr von Lyncker (1643-1726) schildert in insgesamt fünfzehn Kapitel verschiedene Rechtsfälle. Bereits zu Lebzeiten galt von Lyncker als profunder Kenner der Jurisprudenz auf fast allen Gebieten und als Vermittler in schwierigen Fällen zu Hof. Seine zahlreichen 193 umfassenden Schriften galten noch lange nach seinem Tode als rechtsverbindliche Interpretationen insbesondere des Staatsrechts, in denen er sich vom römischen Recht beeinflussen ließ. – Titel des ersten Teils mit montiertem Exlibris. Mal mehr, mal weniger gebräunt und braunfleckig, im oberen Rand durchgehend leicht feuchtrandig. Einige Blätter des Inhaltsverzeichnisses verbunden.
Lyncker, Nicolaus Christoph von. Rerum in Sseren. Ducum Saxoniae dicasteriis Ienensibus decisarum. Mischausgabe. 3 Teile in 1 Band. 12 Bl., 328 S., 48 Bl.; 16 Bl., 496 S., 48 Bl.; 16 Bl., 532 S., 45 S. 21 x 17 cm. Pergament d. Z. (leicht berieben und angestaubt) mit goldgeprägtem RTitel. Jena, Johann Bielcki, 1701-1715. Mischausgabe, die Teile I und II in zweiter Ausgabe (1715), der dritte Teil in erster Ausgabe (1701). Der deutsche Professor für Jura in Gießen und Jena und spätere Reichshofrat in Wien Nikolaus Christoph Freiherr von Lyncker (1643-1726) schildert in insgesamt fünfzehn Kapitel verschiedene Rechtsfälle. Bereits zu Lebzeiten galt von Lyncker als profunder Kenner der Jurisprudenz auf fast allen Gebieten und als Vermittler in schwierigen Fällen zu Hof. Seine zahlreichen 193 umfassenden Schriften galten noch lange nach seinem Tode als rechtsverbindliche Interpretationen insbesondere des Staatsrechts, in denen er sich vom römischen Recht beeinflussen ließ. – Titel des ersten Teils mit montiertem Exlibris. Mal mehr, mal weniger gebräunt und braunfleckig, im oberen Rand durchgehend leicht feuchtrandig. Einige Blätter des Inhaltsverzeichnisses verbunden.
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