nach der Notlandung in Lunéville. Formulare mit aufgeklebten Telegrammstreifen. Dat. Metz, 4. 4. – 19. 4. 1913. Je 20,2 x 24,2 cm. – II. Ein Militär-Fahrschein für den Grafen Zeppelin, dat. 26. 3. 1913, mit e. Vermerk und Paraphe Zeppelins. (93)
I. Telegramme, jeweils an den Grafen Zeppelin in Friedrichshafen: 1.) Aus "SS Metz Luftschiffhalle", 4. 4. 1913, Absender: Luftschiffkapitän Hans Gluud (1875-1913), Inhalt: "soeben eingetroffen liegen verankert ein motor in luneville herrn lau gelassen". – 2.) Aus Metz, 18. 4. 1913, Absender: Hauptmann Friedrich George, Inhalt: "genehmigung von generalinspektion drahtlich erbeten nach eingang entschejdung folgt meldung". – 3.) Telegramm aus "SS Metz 11 3/40", 19. 4. 1913, Absender: Hauptmann George, Inhalt: "general inspektion mit erscheinen dort einverstanden". II. "Militär-Fahrschein I. Klasse für 1 Offizier" zur "einmaligen Fahrt von Charleville bis Stuttgart / Metz-Strassburg" (mehrfach geändert). Ausgefertigt am 26. 3. 1913. – Quer über das Formular von Zeppelin eigenhändig in blauem Buntstift vermerkt: "nicht benützt Z.". Zeitzeugnisse des schwierigen Vorgehens nach dem Vorfall von Lunéville am 3. April 1913: Das Luftschiff LZ 16 war am folgenden Tag ins damals zu Deutschland gehörige Metz transportiert worden. Im ersten der Telegramme teilt Kapitän Gluud das Eintreffen des Luftschiffs und Zurücklassen eines der Motoren mit. Dieser sei in Lunéville geblieben, offenbar betreut von Zeppelins Mitarbeiter Bernhard Lau (1875-1926). In den beiden anderen Telegrammen teilt George mit, der auf der Irrfahrt von LZ 16 als Besatzungsmitglied dabeigewesen ist, daß er die Generalinspektion des Heeres um die Genehmigung eines Besuchs von Zeppelin in Metz gebeten habe, die am Tag darauf erteilt worden ist. Der Fahrschein, den Zeppelin dann doch nicht benützt hat, zeigt die mehrmaligen Umplanungen der Reise. Der Name Zeppelins ist auf der Rückseite vermerkt. – Die Telegramme mit diversen handschriftlichen Notizen, teils wohl von Zeppelin. – Gelocht, tls. wasserrandig mit Papierausbrüchen und Randläsuren, gebräunt und fleckig.
nach der Notlandung in Lunéville. Formulare mit aufgeklebten Telegrammstreifen. Dat. Metz, 4. 4. – 19. 4. 1913. Je 20,2 x 24,2 cm. – II. Ein Militär-Fahrschein für den Grafen Zeppelin, dat. 26. 3. 1913, mit e. Vermerk und Paraphe Zeppelins. (93)
I. Telegramme, jeweils an den Grafen Zeppelin in Friedrichshafen: 1.) Aus "SS Metz Luftschiffhalle", 4. 4. 1913, Absender: Luftschiffkapitän Hans Gluud (1875-1913), Inhalt: "soeben eingetroffen liegen verankert ein motor in luneville herrn lau gelassen". – 2.) Aus Metz, 18. 4. 1913, Absender: Hauptmann Friedrich George, Inhalt: "genehmigung von generalinspektion drahtlich erbeten nach eingang entschejdung folgt meldung". – 3.) Telegramm aus "SS Metz 11 3/40", 19. 4. 1913, Absender: Hauptmann George, Inhalt: "general inspektion mit erscheinen dort einverstanden". II. "Militär-Fahrschein I. Klasse für 1 Offizier" zur "einmaligen Fahrt von Charleville bis Stuttgart / Metz-Strassburg" (mehrfach geändert). Ausgefertigt am 26. 3. 1913. – Quer über das Formular von Zeppelin eigenhändig in blauem Buntstift vermerkt: "nicht benützt Z.". Zeitzeugnisse des schwierigen Vorgehens nach dem Vorfall von Lunéville am 3. April 1913: Das Luftschiff LZ 16 war am folgenden Tag ins damals zu Deutschland gehörige Metz transportiert worden. Im ersten der Telegramme teilt Kapitän Gluud das Eintreffen des Luftschiffs und Zurücklassen eines der Motoren mit. Dieser sei in Lunéville geblieben, offenbar betreut von Zeppelins Mitarbeiter Bernhard Lau (1875-1926). In den beiden anderen Telegrammen teilt George mit, der auf der Irrfahrt von LZ 16 als Besatzungsmitglied dabeigewesen ist, daß er die Generalinspektion des Heeres um die Genehmigung eines Besuchs von Zeppelin in Metz gebeten habe, die am Tag darauf erteilt worden ist. Der Fahrschein, den Zeppelin dann doch nicht benützt hat, zeigt die mehrmaligen Umplanungen der Reise. Der Name Zeppelins ist auf der Rückseite vermerkt. – Die Telegramme mit diversen handschriftlichen Notizen, teils wohl von Zeppelin. – Gelocht, tls. wasserrandig mit Papierausbrüchen und Randläsuren, gebräunt und fleckig.
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