Wilhelm V., Herzog von Bayern. - Sammelband mit 4 juristischen Werken vom Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts zum Bayerischen Landrecht. 31,5 x 20 cm. Blindgeprägtes Schweinsleder (meisterhaft restauriert, eine kleine am Rand und eine größere Ergänzung am Rücken, leicht fleckig und gering angestaubt, Bindebänder neu). 1588-1602. Umfangreicher Sammelband mit vier seltenen juristischen Schriften, davon drei das Bayerische Landrecht und die Rechtspflege in Bayern betreffend sowie ein Jagd- und Forstrecht des bedeutenden Rechtsgelehrten Noë Meurer (1525-1583). Der Band enthält: 1. Noë Meurer . Jag unnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: und Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafft en, und anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhawung und widerhawung der Wälde und Gehöltz, Auch den Wildbauen, Fischereyen, und was solchem anhangt ... Jetzo von newen ubersehen, und mit allerhand zusätzen vermehret. 4 nn. Bl., 244 S., 1 un., 1 w. Bl. Mit 2 verschiedenen Holzschnitt-Druckermarken. Titel in Rot und Schwarz. Marburg, Paul Egenolff, 1602. - Lindner 11.1435.06. Mantel I, 5. Souhart 330. Vgl. Bosgoed 4173, Knorring 809, Schwerdt II, 25, Stintzing-Landsberg I, 518. Westwood-S. 151. Erstmals 1560 unter dem Titel "Von Forstlicher Oberherrligkeit unnd Gerechtigkeit ... erschienen und bis Mitte des 17. Jahrhunderts oft aufgelegt". - "Meurer war ein überaus fruchtbarer juristischer Schriftsteller. Schwerpunkte seiner Publikationen sind der kammergerichtliche Prozeß, den er als erster systematisch behandelte, und das Forst- und Jagdrecht ... Gegenüber deutschrechtlichen Eigenarten, wie er sie in der Kurpfalz kennenlernte, zeigte sich Meurer durchaus aufgeschlossen, ohne dabei dem heimischen Recht so weit entgegenzukommen wie etwa J. v. Fichard. Insoweit ist er den Juristen zuzurechnen, die versuchten, 'die neue Lehre auf eine gewisse Weise zu nationalisieren, sie dem Volke oder doch den ungelehrten Richtern in ihrer Sprache zugänglich zu machen und mit einzelnen deutschen Rechtsinstituten zu vermischen' (Beseler). Meurer kann zwar nicht als geniale, schöpferische Persönlichkeit angesehen werden, die grundlegend Neues schuf, doch ragt er durch seine Fähigkeit des Systematisierens, Ordnens und einer guten Darstellung und Wiedergabe weit über die meisten juristischen Schriftsteller seiner Zeit hinaus" (NDB XVII, 269f). 2. Reformation. Der Bayrischen Landrecht nach Christi vnsers Haylmachers Geburd Jm Fünffzehenhundert vnd Achtzehenden Jar auffgericht. Und Jetzt aus befelch des Durchleuchtigen Fürsten, unsers gnedigisten Herrn, Hertzog Wilhelmen in Bayrn, etc. Widerumben nachgedruckt. 35 nn., 1 w., 169 num., 1 w. Bl. Mit großem Wappenholzschnitt auf dem Titel und doppelblattgroßem Holzschnitt., Titel in Rot und Schwarz gedruckt. (München, Adam Berg), 1588. - VD 16, B 1011. - Die doppelblattgroße Holzschnitt-Tafel einer Stammtafel zur Bestimmung der Verwandschaftsverhältnisse und der entsprechenden Erbfolge (wenige Randansetzungen). 3. Gerichtsordnung Jm Fürstenthum Oben vnd Nidern Bayrn Anno M.D.XX. Auffgericht, vnd jetzt auß beuelch des Durchleuchtigen Fürsten vnsers gnedigisten Herrn Hertzog Wilhelmen in Bayrn, etc. widerumben nach gedruckt. (Ebenda), 1588. 15 nn., 1 w., 87 num., 1 w. Bl., mit gr. Wappenholzschnitt a. d. Tit. - VD 16, B 993. 4. Ain Laysche Anzaigung , So allen Landsässen, und denen, die ordenlich, oder bevolhen, Obrigkeit haben, als Hofmarch, und Gerichtsherren, Pflegern, Richtern, Gerichtschreibern, auch der Stätt, unnd Schrannenrednern (welche sonst, der Lateinischen, Gerichtsübung, oder Gebreuch, gütlicher, Außrichtung, und Verwaltung, nit mehrers wissens haben) auch in gemain, allen Jnnwohnern, deß löblichen Hauß, vnd Fürstenthumbs Bayrn, zu dienst, vnd gutem, in Druck, geben worden. (Ebenda), 1595. 19 nn., 1 w. Bl. Mit Titelholzschnitt - VD 16, L 124. – Sorgfältig gewaschenes, kaum noch fleckiges, bemerkenswert geschickt restauriertes Exemplar. So sind die wenigen Löcher (u. a. ein kleiner Titelauss
Wilhelm V., Herzog von Bayern. - Sammelband mit 4 juristischen Werken vom Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts zum Bayerischen Landrecht. 31,5 x 20 cm. Blindgeprägtes Schweinsleder (meisterhaft restauriert, eine kleine am Rand und eine größere Ergänzung am Rücken, leicht fleckig und gering angestaubt, Bindebänder neu). 1588-1602. Umfangreicher Sammelband mit vier seltenen juristischen Schriften, davon drei das Bayerische Landrecht und die Rechtspflege in Bayern betreffend sowie ein Jagd- und Forstrecht des bedeutenden Rechtsgelehrten Noë Meurer (1525-1583). Der Band enthält: 1. Noë Meurer . Jag unnd Forstrecht, Das ist: Underricht Chur: und Fürstlicher Lande, auch Graff vnd Herrschafft en, und anderen Obrigkeiten, Gebiet, von verhawung und widerhawung der Wälde und Gehöltz, Auch den Wildbauen, Fischereyen, und was solchem anhangt ... Jetzo von newen ubersehen, und mit allerhand zusätzen vermehret. 4 nn. Bl., 244 S., 1 un., 1 w. Bl. Mit 2 verschiedenen Holzschnitt-Druckermarken. Titel in Rot und Schwarz. Marburg, Paul Egenolff, 1602. - Lindner 11.1435.06. Mantel I, 5. Souhart 330. Vgl. Bosgoed 4173, Knorring 809, Schwerdt II, 25, Stintzing-Landsberg I, 518. Westwood-S. 151. Erstmals 1560 unter dem Titel "Von Forstlicher Oberherrligkeit unnd Gerechtigkeit ... erschienen und bis Mitte des 17. Jahrhunderts oft aufgelegt". - "Meurer war ein überaus fruchtbarer juristischer Schriftsteller. Schwerpunkte seiner Publikationen sind der kammergerichtliche Prozeß, den er als erster systematisch behandelte, und das Forst- und Jagdrecht ... Gegenüber deutschrechtlichen Eigenarten, wie er sie in der Kurpfalz kennenlernte, zeigte sich Meurer durchaus aufgeschlossen, ohne dabei dem heimischen Recht so weit entgegenzukommen wie etwa J. v. Fichard. Insoweit ist er den Juristen zuzurechnen, die versuchten, 'die neue Lehre auf eine gewisse Weise zu nationalisieren, sie dem Volke oder doch den ungelehrten Richtern in ihrer Sprache zugänglich zu machen und mit einzelnen deutschen Rechtsinstituten zu vermischen' (Beseler). Meurer kann zwar nicht als geniale, schöpferische Persönlichkeit angesehen werden, die grundlegend Neues schuf, doch ragt er durch seine Fähigkeit des Systematisierens, Ordnens und einer guten Darstellung und Wiedergabe weit über die meisten juristischen Schriftsteller seiner Zeit hinaus" (NDB XVII, 269f). 2. Reformation. Der Bayrischen Landrecht nach Christi vnsers Haylmachers Geburd Jm Fünffzehenhundert vnd Achtzehenden Jar auffgericht. Und Jetzt aus befelch des Durchleuchtigen Fürsten, unsers gnedigisten Herrn, Hertzog Wilhelmen in Bayrn, etc. Widerumben nachgedruckt. 35 nn., 1 w., 169 num., 1 w. Bl. Mit großem Wappenholzschnitt auf dem Titel und doppelblattgroßem Holzschnitt., Titel in Rot und Schwarz gedruckt. (München, Adam Berg), 1588. - VD 16, B 1011. - Die doppelblattgroße Holzschnitt-Tafel einer Stammtafel zur Bestimmung der Verwandschaftsverhältnisse und der entsprechenden Erbfolge (wenige Randansetzungen). 3. Gerichtsordnung Jm Fürstenthum Oben vnd Nidern Bayrn Anno M.D.XX. Auffgericht, vnd jetzt auß beuelch des Durchleuchtigen Fürsten vnsers gnedigisten Herrn Hertzog Wilhelmen in Bayrn, etc. widerumben nach gedruckt. (Ebenda), 1588. 15 nn., 1 w., 87 num., 1 w. Bl., mit gr. Wappenholzschnitt a. d. Tit. - VD 16, B 993. 4. Ain Laysche Anzaigung , So allen Landsässen, und denen, die ordenlich, oder bevolhen, Obrigkeit haben, als Hofmarch, und Gerichtsherren, Pflegern, Richtern, Gerichtschreibern, auch der Stätt, unnd Schrannenrednern (welche sonst, der Lateinischen, Gerichtsübung, oder Gebreuch, gütlicher, Außrichtung, und Verwaltung, nit mehrers wissens haben) auch in gemain, allen Jnnwohnern, deß löblichen Hauß, vnd Fürstenthumbs Bayrn, zu dienst, vnd gutem, in Druck, geben worden. (Ebenda), 1595. 19 nn., 1 w. Bl. Mit Titelholzschnitt - VD 16, L 124. – Sorgfältig gewaschenes, kaum noch fleckiges, bemerkenswert geschickt restauriertes Exemplar. So sind die wenigen Löcher (u. a. ein kleiner Titelauss
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