Ulrich Tengler]. Der neü Layenspiegel. Von rechtmässigen ordnungen in Burgerlichen und peinlichen Regimenten. Mit Addition. Auch der guldin Bulla. Küniglich Reformation / Landfriden. Auch bewärung gemainer recht un anderm antzaigen. Augsburg, 1511. Angebunden: Alexander Hugen. Rethorica vnnd Formulare /Teütsch/ der gleich nie gesehen ist/ bey nach all schreyberey betreffend/ von vilerley Episteln/ vnder vnnd überschrifften/ allen Geistlichen vnnd Weltlichen/ [...]. Tübingen, 1528. 4°. Titelblatt, (14), CLI pag. Bl., 1 w.Bl., (7); (7), CCXX pag. Bl. Blindgeprägter Halbschweins- lederband auf vier Bünden auf Holzdeckeln mit 2 Messingschließen. Mit zahlreichen, teilweise handkolorierten Holzschnitten. Für den Druck von 1511 wurde der 1509 zuerst er- schienene Laienspiegel nochmals erheblich erweitert, weshalb diese Ausgabe im Allgemeinen als maßgeblich betrachtet wird. - Alexander Hugen (1455-1529) war Stadtschreiber in Calw, Pforzheim und Basel. - Berieben und bestoßen, oberes Gelenk angeplatz. Lederüberzug mit Fehlstellen und stellenweise etwas vom Holzdeckel gelöst. Feuchtigkeits- und fingerfleckig, einzelne Seiten mit teils fachmämmisch reparierten Randläsuren. Vereinzelt leicht wurmgängig.
Ulrich Tengler]. Der neü Layenspiegel. Von rechtmässigen ordnungen in Burgerlichen und peinlichen Regimenten. Mit Addition. Auch der guldin Bulla. Küniglich Reformation / Landfriden. Auch bewärung gemainer recht un anderm antzaigen. Augsburg, 1511. Angebunden: Alexander Hugen. Rethorica vnnd Formulare /Teütsch/ der gleich nie gesehen ist/ bey nach all schreyberey betreffend/ von vilerley Episteln/ vnder vnnd überschrifften/ allen Geistlichen vnnd Weltlichen/ [...]. Tübingen, 1528. 4°. Titelblatt, (14), CLI pag. Bl., 1 w.Bl., (7); (7), CCXX pag. Bl. Blindgeprägter Halbschweins- lederband auf vier Bünden auf Holzdeckeln mit 2 Messingschließen. Mit zahlreichen, teilweise handkolorierten Holzschnitten. Für den Druck von 1511 wurde der 1509 zuerst er- schienene Laienspiegel nochmals erheblich erweitert, weshalb diese Ausgabe im Allgemeinen als maßgeblich betrachtet wird. - Alexander Hugen (1455-1529) war Stadtschreiber in Calw, Pforzheim und Basel. - Berieben und bestoßen, oberes Gelenk angeplatz. Lederüberzug mit Fehlstellen und stellenweise etwas vom Holzdeckel gelöst. Feuchtigkeits- und fingerfleckig, einzelne Seiten mit teils fachmämmisch reparierten Randläsuren. Vereinzelt leicht wurmgängig.
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