Rechtsbücher des 16. Jahrhunderts. - Tirol. - New Reformierte Landsordnung der Fürstlichen Graffschafft Tirol. 2 Tle. in 1 Bd. (Augsburg, M. Manger für H. Ernstinger, 1574). 4to (20,5:15,5 cm ). Mit gr. Titelholzschnitt ( Portr. ). 6 nn. , 147 (recte 146) röm. num. , 30 nn. (d. l.w. ) ; 1 nn. , 29 röm. num. Bll. Ldr. d. 18. Jh. , fleckig, Rücken lädiert, Deckel gewellt, kl. Wurmlöcher auf dem Rückdeckel. ( ) VD 16 , T 1362; Conrad II, 367; Stobbe II, 404 f. - Erste Ausgabe der neuen Tiroler Landesordnung von 1573, einer von zwei Drucken im selben Jahr. "Die Landesgesetzgebung in Tirol berücksichtigte zwar das römische Recht, beeinträchtigte dadurch jedoch das einheimische Recht nicht wesentlich. Vor allem wurde das in die Landesordnung nicht aufgenommene einheimische Recht nicht beseitigt" (Conrad). Der angehängte zweite Teil mit einer Polizeiordnung, die besonders Luxusgesetze und Bußbestimmungen für die einzelnen Stände beinhaltet. Beide Teile am Schluß mit Stempelsignatur von Erzherzog Ferdinand II., gegengezeichnet von J. Holtzappfel und H. Ernstinger. - Spor- u. stark wasserfleckig, wasserwellig, Bindung teils gelockert, ohne die schematische Falttafel.
Rechtsbücher des 16. Jahrhunderts. - Tirol. - New Reformierte Landsordnung der Fürstlichen Graffschafft Tirol. 2 Tle. in 1 Bd. (Augsburg, M. Manger für H. Ernstinger, 1574). 4to (20,5:15,5 cm ). Mit gr. Titelholzschnitt ( Portr. ). 6 nn. , 147 (recte 146) röm. num. , 30 nn. (d. l.w. ) ; 1 nn. , 29 röm. num. Bll. Ldr. d. 18. Jh. , fleckig, Rücken lädiert, Deckel gewellt, kl. Wurmlöcher auf dem Rückdeckel. ( ) VD 16 , T 1362; Conrad II, 367; Stobbe II, 404 f. - Erste Ausgabe der neuen Tiroler Landesordnung von 1573, einer von zwei Drucken im selben Jahr. "Die Landesgesetzgebung in Tirol berücksichtigte zwar das römische Recht, beeinträchtigte dadurch jedoch das einheimische Recht nicht wesentlich. Vor allem wurde das in die Landesordnung nicht aufgenommene einheimische Recht nicht beseitigt" (Conrad). Der angehängte zweite Teil mit einer Polizeiordnung, die besonders Luxusgesetze und Bußbestimmungen für die einzelnen Stände beinhaltet. Beide Teile am Schluß mit Stempelsignatur von Erzherzog Ferdinand II., gegengezeichnet von J. Holtzappfel und H. Ernstinger. - Spor- u. stark wasserfleckig, wasserwellig, Bindung teils gelockert, ohne die schematische Falttafel.
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