von denen in adelichen Geschlechtern üblichen Fideicommissis Familiae, und denen daraus entstehenden Streitigkeiten, besonders wegen den Ablags-Geldern. Wetzlar 1758. Fol. Mit gefalt. Tabelle. 2 Bl., 148, 68 S. Leicht läd. Hpgt. d. Zt. (81)
Bibliographisch von uns nicht nachweisbar, nicht bei Stintzing-Landsberg, Pütter und Engelmann. – Behandelt wird das Urteil des Reichskammergerichts zur Besteuerung des Reichsgrafen Friedrich Ferdinand von der Leyen-Hohengeroldseck vom 10. 2. 1747. – Wasserrandig, leicht gebräunt. – Über den Karlsruher Virtuellen Katalog nur wenige Exemplare nachweisbar.
von denen in adelichen Geschlechtern üblichen Fideicommissis Familiae, und denen daraus entstehenden Streitigkeiten, besonders wegen den Ablags-Geldern. Wetzlar 1758. Fol. Mit gefalt. Tabelle. 2 Bl., 148, 68 S. Leicht läd. Hpgt. d. Zt. (81)
Bibliographisch von uns nicht nachweisbar, nicht bei Stintzing-Landsberg, Pütter und Engelmann. – Behandelt wird das Urteil des Reichskammergerichts zur Besteuerung des Reichsgrafen Friedrich Ferdinand von der Leyen-Hohengeroldseck vom 10. 2. 1747. – Wasserrandig, leicht gebräunt. – Über den Karlsruher Virtuellen Katalog nur wenige Exemplare nachweisbar.
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