Auktionsarchiv: Los-Nr. 1664

Saur, Abraham Hof, 1582

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Auktionsarchiv: Los-Nr. 1664

Saur, Abraham Hof, 1582

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Beschreibung:

Seltenes illustriertes Erbrecht und Halsgerichtsordnung in datiertem Prachteinband Erbrecht. - Saur, Abraham. Gueldiner Fluß vnd Außzug Von Erbschafften dero Erbaigen unnd Lehen, Gueter, Wie die nach art allgemeiner beschriebenen Keyserlichen, Auch vieler besondern Landt und Staett=Rechten, etc. ohne Testament, und ab intestato vererbt und verfellt werden ... Ordentlich und eigentlich in VI. Theile ... zusammen bracht. 14 Bl., 500 S., 11 Bl. Mit 24 Textholzschnitten, mehreren schematischen Holzschnittdiagrammen und 4 ganzseitigen Holzschnitten mit Arbores consanguinitatis. 30 x 19 cm. Überaus reicht blindgeprägtes Schweinsleder d. Z. (geringe Kratzspuren, minimal beschabt und bestoßen, Bindebänder erneuert, RSchild) mit geprägtem Monogramm und Jahreszahl "1591", Rotschnitt. Frankfurt, Nicolaus Basse, 1583. VD16 S 1909. – Der ausführliche Kommentar des Juristen, Historikers und Schriftstellers Abraham Saur (1545-1593), in der zweiten Ausgabe. Saur war kaiserlicher Notar und diente als Richter am Hessischen Hofgericht zu Marburg an der Lahn. Er "war ein fruchtbarer und geschickter Schriftsteller. Die zahlreichen juristischen Handbücher, die er für den eigenen Gebrauch zusammenstellte, auch wol zum Unterricht Anderer verwerthete und auf Wunsch veröffentlichte, fanden gute Aufnahme; einzelne (wie das Straffbüchlein) wurden bei seinen Lebzeiten sieben Mal, und auch später noch, gedruckt. Es waren theils Ueberarbeitungen fremder Schriften, theils eigene Zusammenstellungen aus der Praxis heraus. Die Arbeit ging ihm offenbar leicht von Statten, und diese Vielschreiber, die sich auf den verschiedensten Gebieten versuchte, erweckte ihm zahlreiche Gegner, über die er sich in den Vorreden seiner Werke beklagt" (ADB XXX, 419f.). Die zahlreichen hübschen Holzschnitte zeigen verschiedene Händel, deren Vorbringung vor Gericht, die Urteilsfindung und vieles, vieles mehr. Die zahlreichen schematischen Holzschnitte mit durch Linien verbundenen Kreisen veranschaulichen die Verwandschaftsbeziehungen der Geschlechter und die Erbfolge. – Gebräunt und mit Braun- und Feuchtflecken, wenigen, teils etwas beschnittenen Marginalien, Fleckchen und Gebrauchsspuren, Titel mit kleinem Stempelchen, sonst gut erhalten und gebunden in einen bemerkenswerten Einband vom Ende des 16. Jahrhunderts mit den Initialen "W.F.V.H." und der Jahreszahl "1591" in Feldern auf dem VDeckel, im Mittelspiegel ein Gnadenstuhl mit vier, die Arma Christi präsentierenden Putten. Darum ist eine Poträt-Medaillonrolle gelegt und weiter eine hübsche Tugendrolle mit "Spes", "Fides", "Fortitudo" und "Caritas". Im äußeren, von dreifachen Fileten begrenzten Rahmenfeld weisen Guilloche-Palmetten schon in die Einbandkunst des 17. Jahrhunderts. – Vorgebunden: Peinliche Halszgerichts-Ordnung des Durchleuchtigen ... Georg Friderichen Marggrauen zu Brandenburg, in Preussen etc. 4 nn., LXII num., 11 nn. Bl. Titel in Rot und Schwarz. Mit Wappenholzschnitt auf dem Titel und blattgroßem Textholzschnitt von Jost Amman sowie Holzschnitt-Druckermarke am Schluss. Hof, Matthäus Pfeilschmidt d. Ä., 1582. - VD 16, B 7007. Becker 139 und Hollstein II, 43 (kennen diesen Holzschnitt nur in der "Bamberger Halßgerichtsordnung", Bamberg, Wagner, 1580). Erster Druck der Strafrechtssordnung Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg zu Ansbach und Bayreuth (1539-1603), erkenntlich an der fehlerfreien Foliierung "LXII" statt "LXV" (vgl. VD 16, B 7007). Die Druckermarke am Schluss (Palme) nicht bei Grimm. - Vorsatz und Titel mit älteren Tinteneinträgen, stärker gebräunt und ähnlich erhalten wie das nachgebundene Werk.

Auktionsarchiv: Los-Nr. 1664
Beschreibung:

Seltenes illustriertes Erbrecht und Halsgerichtsordnung in datiertem Prachteinband Erbrecht. - Saur, Abraham. Gueldiner Fluß vnd Außzug Von Erbschafften dero Erbaigen unnd Lehen, Gueter, Wie die nach art allgemeiner beschriebenen Keyserlichen, Auch vieler besondern Landt und Staett=Rechten, etc. ohne Testament, und ab intestato vererbt und verfellt werden ... Ordentlich und eigentlich in VI. Theile ... zusammen bracht. 14 Bl., 500 S., 11 Bl. Mit 24 Textholzschnitten, mehreren schematischen Holzschnittdiagrammen und 4 ganzseitigen Holzschnitten mit Arbores consanguinitatis. 30 x 19 cm. Überaus reicht blindgeprägtes Schweinsleder d. Z. (geringe Kratzspuren, minimal beschabt und bestoßen, Bindebänder erneuert, RSchild) mit geprägtem Monogramm und Jahreszahl "1591", Rotschnitt. Frankfurt, Nicolaus Basse, 1583. VD16 S 1909. – Der ausführliche Kommentar des Juristen, Historikers und Schriftstellers Abraham Saur (1545-1593), in der zweiten Ausgabe. Saur war kaiserlicher Notar und diente als Richter am Hessischen Hofgericht zu Marburg an der Lahn. Er "war ein fruchtbarer und geschickter Schriftsteller. Die zahlreichen juristischen Handbücher, die er für den eigenen Gebrauch zusammenstellte, auch wol zum Unterricht Anderer verwerthete und auf Wunsch veröffentlichte, fanden gute Aufnahme; einzelne (wie das Straffbüchlein) wurden bei seinen Lebzeiten sieben Mal, und auch später noch, gedruckt. Es waren theils Ueberarbeitungen fremder Schriften, theils eigene Zusammenstellungen aus der Praxis heraus. Die Arbeit ging ihm offenbar leicht von Statten, und diese Vielschreiber, die sich auf den verschiedensten Gebieten versuchte, erweckte ihm zahlreiche Gegner, über die er sich in den Vorreden seiner Werke beklagt" (ADB XXX, 419f.). Die zahlreichen hübschen Holzschnitte zeigen verschiedene Händel, deren Vorbringung vor Gericht, die Urteilsfindung und vieles, vieles mehr. Die zahlreichen schematischen Holzschnitte mit durch Linien verbundenen Kreisen veranschaulichen die Verwandschaftsbeziehungen der Geschlechter und die Erbfolge. – Gebräunt und mit Braun- und Feuchtflecken, wenigen, teils etwas beschnittenen Marginalien, Fleckchen und Gebrauchsspuren, Titel mit kleinem Stempelchen, sonst gut erhalten und gebunden in einen bemerkenswerten Einband vom Ende des 16. Jahrhunderts mit den Initialen "W.F.V.H." und der Jahreszahl "1591" in Feldern auf dem VDeckel, im Mittelspiegel ein Gnadenstuhl mit vier, die Arma Christi präsentierenden Putten. Darum ist eine Poträt-Medaillonrolle gelegt und weiter eine hübsche Tugendrolle mit "Spes", "Fides", "Fortitudo" und "Caritas". Im äußeren, von dreifachen Fileten begrenzten Rahmenfeld weisen Guilloche-Palmetten schon in die Einbandkunst des 17. Jahrhunderts. – Vorgebunden: Peinliche Halszgerichts-Ordnung des Durchleuchtigen ... Georg Friderichen Marggrauen zu Brandenburg, in Preussen etc. 4 nn., LXII num., 11 nn. Bl. Titel in Rot und Schwarz. Mit Wappenholzschnitt auf dem Titel und blattgroßem Textholzschnitt von Jost Amman sowie Holzschnitt-Druckermarke am Schluss. Hof, Matthäus Pfeilschmidt d. Ä., 1582. - VD 16, B 7007. Becker 139 und Hollstein II, 43 (kennen diesen Holzschnitt nur in der "Bamberger Halßgerichtsordnung", Bamberg, Wagner, 1580). Erster Druck der Strafrechtssordnung Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg zu Ansbach und Bayreuth (1539-1603), erkenntlich an der fehlerfreien Foliierung "LXII" statt "LXV" (vgl. VD 16, B 7007). Die Druckermarke am Schluss (Palme) nicht bei Grimm. - Vorsatz und Titel mit älteren Tinteneinträgen, stärker gebräunt und ähnlich erhalten wie das nachgebundene Werk.

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