Reichs-Gesetz-Blatt. 1. Stück, 29.9.1848 - 18. Stück, 7.6.1849 (alles Erschienene). Frankfurt, (Naumann), 1848-1849. 22 x 19,5 cm. 160 SS. Dazu: 1 Bl. „Bekanntmachung" (Vorankündigung des Reichs-Gesetz-Blattes). Pp. (Kanten berieben. Das erste Blatt mit kleinem, altem Bibliotheksstempel. Nur anfangs gering stockfleckig). Friedlaender 72. - Vollständige, äußerst seltene Folge, die im 8. Stück (S. 49-60) das „Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volks" und im 16. Stück (S. 101-147) die von der Nationalversammlung am 28. März 1849 bekundete Verfassung des deutschen Reiches enthält. Es handelt sich hier um den 1. Druck der ersten deutschen demokratischen Verfassung und um den 1. Druck der ersten Fixierung der Grundrechte des deutschen Volkes! Beide Gesetze sind hervorragende Dokumente zur Geschichte unserer Demokratie, die ihre Wirkung bis weit in unser Jahrhundert zeitigten. „Die Väter des Grundgesetzes von 1948 waren gut beraten, sich an dem ein Jahrhundert alten Gesetzentwurf der Paulskirchen-Abgeordneten zu orientieren. Etwa 95% der wichtigsten Grundsätze unseres heutigen Grundgesetzes befinden sich bereits im Text von 1848!" (Voerster). Rehberg, August Wilhelm: Ueber die Staatsverwaltung deutscher Länder und die Dienerschaft des Regenten. Hannover: Gebrüder Hahn 1807. 17,5 x 10,5 cm. 238 SS. Mod. Pp. (Titel mit gelöschtem altem Stempel, altersfleckig). Humpert 7729. - Erste Ausgabe. Diese staatswissenschaftliche Schrift des einflussreichen Staatsmannes und politischen Schriftstellers „entstand unter dem frischen Eindruck der Thätigkeit, welche die preußische Verwaltung 1806 in Hannover entwickelt hatte. Schonungslos deckt R. ihre Schäden auf, wendet sich gegen das statistische Treiben, welches die eine Hälfte der Landeseinwohner damit beschäftigt zu protocolliren, was die andere beschickt, gegen den übertriebenen Werth, der auf die Ausbildung der Formen gelegt wird, alle Thätigkeit nach eigener Einsicht erstickt, die Civilbedienten in ein beständiges Aufgebot setzt, um dem Groschen nachzujagen, der aus den Rechnungen zu desertiren droht, aber den Verstand und die Aufmerksamkeit lahmt, welche Thaler in die Rechnungen hineinschaffen könnten." (ADB XXVII, S. 575).
Reichs-Gesetz-Blatt. 1. Stück, 29.9.1848 - 18. Stück, 7.6.1849 (alles Erschienene). Frankfurt, (Naumann), 1848-1849. 22 x 19,5 cm. 160 SS. Dazu: 1 Bl. „Bekanntmachung" (Vorankündigung des Reichs-Gesetz-Blattes). Pp. (Kanten berieben. Das erste Blatt mit kleinem, altem Bibliotheksstempel. Nur anfangs gering stockfleckig). Friedlaender 72. - Vollständige, äußerst seltene Folge, die im 8. Stück (S. 49-60) das „Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volks" und im 16. Stück (S. 101-147) die von der Nationalversammlung am 28. März 1849 bekundete Verfassung des deutschen Reiches enthält. Es handelt sich hier um den 1. Druck der ersten deutschen demokratischen Verfassung und um den 1. Druck der ersten Fixierung der Grundrechte des deutschen Volkes! Beide Gesetze sind hervorragende Dokumente zur Geschichte unserer Demokratie, die ihre Wirkung bis weit in unser Jahrhundert zeitigten. „Die Väter des Grundgesetzes von 1948 waren gut beraten, sich an dem ein Jahrhundert alten Gesetzentwurf der Paulskirchen-Abgeordneten zu orientieren. Etwa 95% der wichtigsten Grundsätze unseres heutigen Grundgesetzes befinden sich bereits im Text von 1848!" (Voerster). Rehberg, August Wilhelm: Ueber die Staatsverwaltung deutscher Länder und die Dienerschaft des Regenten. Hannover: Gebrüder Hahn 1807. 17,5 x 10,5 cm. 238 SS. Mod. Pp. (Titel mit gelöschtem altem Stempel, altersfleckig). Humpert 7729. - Erste Ausgabe. Diese staatswissenschaftliche Schrift des einflussreichen Staatsmannes und politischen Schriftstellers „entstand unter dem frischen Eindruck der Thätigkeit, welche die preußische Verwaltung 1806 in Hannover entwickelt hatte. Schonungslos deckt R. ihre Schäden auf, wendet sich gegen das statistische Treiben, welches die eine Hälfte der Landeseinwohner damit beschäftigt zu protocolliren, was die andere beschickt, gegen den übertriebenen Werth, der auf die Ausbildung der Formen gelegt wird, alle Thätigkeit nach eigener Einsicht erstickt, die Civilbedienten in ein beständiges Aufgebot setzt, um dem Groschen nachzujagen, der aus den Rechnungen zu desertiren droht, aber den Verstand und die Aufmerksamkeit lahmt, welche Thaler in die Rechnungen hineinschaffen könnten." (ADB XXVII, S. 575).
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