Friedrich II., der Große, König v. Preußen (1712-1786). 2 Briefe von Schreiberhand, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift "Friedrich". Potsdam, 25. Nov. u. 9. Dez. 1755. 4to (24:19 cm) u. fol. (34:22 cm). Je 1 S. Zus. in Kalbldr.-Mappe um 1800 mit Rvg. u. goldgepr. Rsch., neuere Einschlagklappen. An Anthon Friedrich Groschopp (1708-?), seit dem 25. Januar 1754 erster Direktor der Kurmärkischen Kriegs- und Dömänenkammer. Der Brief vom 25. November ist an Groschopp persönlich gerichtet: "... Es ist Mir gantz lieb gewesen, aus Eurem Bericht vom 23' dieses zu ersehen, daß Ihr und der Neümarcksche Krieges Rath Flesch, Euch mit dem Magdeburgischen Cammer Director Cautius überall concerfiret habet, wie der Transito Impost auch Durchgangs Accise, auf den Magdeburgischen Fuß und nach gleichen Sätzen in beyden Provintzen berechnet werden sollen. Was sonsten die von Euch noch mit angeführte Umstände anbetrift; da sollt Ihr mir davor sorgen, damit in der Provintz Churmarck alles so beobachtet werde, wie es seyn muß, von die Neümarck und anderer Provintzien aber werde Ich selbst besorgen, was darunter zu thun seyn wird...". Ernst Gottlob Cautius (1707-?) war wenige Tage vor Groschopp zum Direktor der Kriegs- und Domänenkammer Magdeburg ernannt worden. Das zweite Schreiben ist an die "Churmärckische Krieges- und Domainencammer" adressiert und betrifft ebenfalls die Erhebung des "Transitoimposts" (Durchgangsabgabe) und das Stapelrecht der Stadt Magdeburg. Mit Registraturvermerk vom 10. Dez. 1755 und eigenhändiger Kenntnisnahme Groschopps. 1763 wurde gegen Groschopp wegen Holzwuchers und anderer Delikte eine Untersuchung eingeleitet, im Februar 1764 wurde er wegen Veruntreuung zu einer vierjährigen Festungshaft verurteilt. Die beiden Briefe wurden von verschiedenen Schreibern angefertigt, beide auf Büttenpapier mit Wasserzeichen (Bischof mit Mitra und Stab sowie den Initialen "MNH"). - Der Foliobogen leicht geknittert u. mit schwachem Braunfleck.
Friedrich II., der Große, König v. Preußen (1712-1786). 2 Briefe von Schreiberhand, jeweils mit eigenhändiger Unterschrift "Friedrich". Potsdam, 25. Nov. u. 9. Dez. 1755. 4to (24:19 cm) u. fol. (34:22 cm). Je 1 S. Zus. in Kalbldr.-Mappe um 1800 mit Rvg. u. goldgepr. Rsch., neuere Einschlagklappen. An Anthon Friedrich Groschopp (1708-?), seit dem 25. Januar 1754 erster Direktor der Kurmärkischen Kriegs- und Dömänenkammer. Der Brief vom 25. November ist an Groschopp persönlich gerichtet: "... Es ist Mir gantz lieb gewesen, aus Eurem Bericht vom 23' dieses zu ersehen, daß Ihr und der Neümarcksche Krieges Rath Flesch, Euch mit dem Magdeburgischen Cammer Director Cautius überall concerfiret habet, wie der Transito Impost auch Durchgangs Accise, auf den Magdeburgischen Fuß und nach gleichen Sätzen in beyden Provintzen berechnet werden sollen. Was sonsten die von Euch noch mit angeführte Umstände anbetrift; da sollt Ihr mir davor sorgen, damit in der Provintz Churmarck alles so beobachtet werde, wie es seyn muß, von die Neümarck und anderer Provintzien aber werde Ich selbst besorgen, was darunter zu thun seyn wird...". Ernst Gottlob Cautius (1707-?) war wenige Tage vor Groschopp zum Direktor der Kriegs- und Domänenkammer Magdeburg ernannt worden. Das zweite Schreiben ist an die "Churmärckische Krieges- und Domainencammer" adressiert und betrifft ebenfalls die Erhebung des "Transitoimposts" (Durchgangsabgabe) und das Stapelrecht der Stadt Magdeburg. Mit Registraturvermerk vom 10. Dez. 1755 und eigenhändiger Kenntnisnahme Groschopps. 1763 wurde gegen Groschopp wegen Holzwuchers und anderer Delikte eine Untersuchung eingeleitet, im Februar 1764 wurde er wegen Veruntreuung zu einer vierjährigen Festungshaft verurteilt. Die beiden Briefe wurden von verschiedenen Schreibern angefertigt, beide auf Büttenpapier mit Wasserzeichen (Bischof mit Mitra und Stab sowie den Initialen "MNH"). - Der Foliobogen leicht geknittert u. mit schwachem Braunfleck.
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