Auktionsarchiv: Los-Nr. 177

SPALATIN, G.

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Auktionsarchiv: Los-Nr. 177

SPALATIN, G.

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Beschreibung:

(d. i. G. BURCKHARDT), Reformator (1484-1545). E. Brief mit U. Dat. "Do(mi)nica Cantate" (d. i. 3. 5.) 1534. 4º (23 x 19,9 cm). Eine Seite. – Rückseitig e. adressiert. (130)
An den Herzog und Erbprinzen, Magnus III. (1509-1550), den ältesten Sohn Herzog Heinrichs V. von Mecklenburg. Magnus ist von 1532 an erster protestantischer Administrator von Schwerin gewesen. – Bei dem mit der Grußformel "Dei gratiam et pacem per Christum" eingeleiteten Brief handelt es sich um ein Begleitschreiben anläßlich der Übersendung von Schriften, die Spalatin dem Herzog versprochen hatte: "Mitto tamdem, Ill[ustrissime] princeps, promissas Regis Anglorum pro suis serviendis nuptiis theseis [Graece]…" Bei diesen dem Herzog versprochenen und nun übersandten "Thesen" dürfte es sich um die theologischen Begründungen handeln, mit denen König Heinrich VIII. die von Rom nie anerkannte Scheidung von seiner Gattin Katharina von Aragón (23. Mai 1533) und die bereits zuvor stattgefundene Hochzeit mit Anne Boleyn (25. Januar 1533) gerechtfertigt hat. Unterdessen dauerte der kanonische Prozeß in Rom noch an. Am 23. Mai 1534 wurde schließlich die Gültigkeit der Ehe Heinrichs VIII. mit Katharina durch das päpstliche Urteil bestätigt, der endgültige Bruch Englands mit Rom und die Gründung der Anglikanischen Kirche erfolgte noch im selben Jahr. An diesen Vorgängen haben die deutschen Reformatoren und protestantischen Fürsten lebhaften Anteil genommen, und einige von ihnen glaubten zu diesem Zeitpunkt noch, in Heinrich einen Verbündeten gefunden zu haben, trotz dessen Feindschaft Luther gegenüber. So widmete etwa Melanchthon dem König die 1535 erschienene Neubearbeitung seiner "Loci communes". – Da er vor seinem Vater starb, ist Magnus III. nicht zur Regentschaft über das Herzogtum Mecklenburg gekommen. Bereits 1516 zum Bischof von Schwerin erhoben, wurde er 1532 bei Einführung der Reformation im Herzogtum der erste Administrator des Bistums. Von daher stand er im Kontakt mit den Reformatoren seiner Zeit, wenn auch weitere Korrespondenz mit Georg Spalatin von uns nicht belegbar ist. – Stärker braun – und wasserfleckig Autographic letter by the Reformer Georg Spalatin to the duke and hereditary prince, Magnus III (1509-1550), the eldest son of duke Heinrich V of Mecklenburg. The letter is an accompanying document when transmitting the theses promised by Spalatin to the duke. It concerns probably the theological motivations with which king Henry VIII justified his divorce from his wife Catherine of Aragón (23rd of May, 1533), never recognized by Rome and the already occured wedding with Anne Boleyn (25th of January, 1533). England’s definite breach with Rome and the founding of the Anglican Church followed in the same year 1534. The German Reformers and Protestant princes have sympathized vividly with these events. – As Magnus III died before his father, he could never reign over the duchy of Mecklenburg. Already in 1516 he became bishop of Schwerin and on the occasion of the introduction of the Reformation in 1532 he became the first administrator of the diocese. From then on he was in contact with the Reformers of his time. – Stronger brown-stained and with waterstains.

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(d. i. G. BURCKHARDT), Reformator (1484-1545). E. Brief mit U. Dat. "Do(mi)nica Cantate" (d. i. 3. 5.) 1534. 4º (23 x 19,9 cm). Eine Seite. – Rückseitig e. adressiert. (130)
An den Herzog und Erbprinzen, Magnus III. (1509-1550), den ältesten Sohn Herzog Heinrichs V. von Mecklenburg. Magnus ist von 1532 an erster protestantischer Administrator von Schwerin gewesen. – Bei dem mit der Grußformel "Dei gratiam et pacem per Christum" eingeleiteten Brief handelt es sich um ein Begleitschreiben anläßlich der Übersendung von Schriften, die Spalatin dem Herzog versprochen hatte: "Mitto tamdem, Ill[ustrissime] princeps, promissas Regis Anglorum pro suis serviendis nuptiis theseis [Graece]…" Bei diesen dem Herzog versprochenen und nun übersandten "Thesen" dürfte es sich um die theologischen Begründungen handeln, mit denen König Heinrich VIII. die von Rom nie anerkannte Scheidung von seiner Gattin Katharina von Aragón (23. Mai 1533) und die bereits zuvor stattgefundene Hochzeit mit Anne Boleyn (25. Januar 1533) gerechtfertigt hat. Unterdessen dauerte der kanonische Prozeß in Rom noch an. Am 23. Mai 1534 wurde schließlich die Gültigkeit der Ehe Heinrichs VIII. mit Katharina durch das päpstliche Urteil bestätigt, der endgültige Bruch Englands mit Rom und die Gründung der Anglikanischen Kirche erfolgte noch im selben Jahr. An diesen Vorgängen haben die deutschen Reformatoren und protestantischen Fürsten lebhaften Anteil genommen, und einige von ihnen glaubten zu diesem Zeitpunkt noch, in Heinrich einen Verbündeten gefunden zu haben, trotz dessen Feindschaft Luther gegenüber. So widmete etwa Melanchthon dem König die 1535 erschienene Neubearbeitung seiner "Loci communes". – Da er vor seinem Vater starb, ist Magnus III. nicht zur Regentschaft über das Herzogtum Mecklenburg gekommen. Bereits 1516 zum Bischof von Schwerin erhoben, wurde er 1532 bei Einführung der Reformation im Herzogtum der erste Administrator des Bistums. Von daher stand er im Kontakt mit den Reformatoren seiner Zeit, wenn auch weitere Korrespondenz mit Georg Spalatin von uns nicht belegbar ist. – Stärker braun – und wasserfleckig Autographic letter by the Reformer Georg Spalatin to the duke and hereditary prince, Magnus III (1509-1550), the eldest son of duke Heinrich V of Mecklenburg. The letter is an accompanying document when transmitting the theses promised by Spalatin to the duke. It concerns probably the theological motivations with which king Henry VIII justified his divorce from his wife Catherine of Aragón (23rd of May, 1533), never recognized by Rome and the already occured wedding with Anne Boleyn (25th of January, 1533). England’s definite breach with Rome and the founding of the Anglican Church followed in the same year 1534. The German Reformers and Protestant princes have sympathized vividly with these events. – As Magnus III died before his father, he could never reign over the duchy of Mecklenburg. Already in 1516 he became bishop of Schwerin and on the occasion of the introduction of the Reformation in 1532 he became the first administrator of the diocese. From then on he was in contact with the Reformers of his time. – Stronger brown-stained and with waterstains.

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