Auktionsarchiv: Los-Nr. 90

90 Calais.

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Auktionsarchiv: Los-Nr. 90

90 Calais.

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Beschreibung:

90 URKUNDEN. - Calais. Quittung über bezahltes Stapelgeld. Lateinische Handschrift auf Pergament . Calais 1.X.1446. Ca. 245:340 cm. 1 Faltbl. mit angehängtem Siegel. Schätzpreis: (400,- €) Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, v. durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abluden, "stapelten" u. anboten. Vorteile hiervon hatten allein die jeweiligen Städte; für die Kaufleute ergaben sich daraus - besonders, wenn es sich um verderbliche Waren handelte - erhebliche Nachteile. Der Ursprung des Stapelrechts soll bei Karl dem Großen liegen; endgültig abgeschafft wurde es 1815 vom Wiener Kongress. Durch Zahlung eines Stapelgeldes konnten sich Händler teilweise v. der Stapelpflicht befreien. In vorliegender 21zeiliger, v. verschiedenen Händen ausgefertigter Urkunde werden die Stapelgelder aufgelistet, die eine Reihe englischer Kaufleute, darunter John Dagget, John Marshall Nicholas Mattock, Edmund Copindale u. Thomas Gilbert an die zuständigen Behörden ("Constabularios & societatem iudicatore Stapulae") in Calais gezahlt haben (rückseitig dreizeiliger Vermerk in engl. Sprache). Bei den Waren scheint es sich in erster Linie um Wolle u. Tierhäute gehandelt zu haben. - Gering fleckig, das Siegel nur fragmentarisch erhalten. Zuschlag: 220,- € Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand
90 URKUNDEN. - Calais. Quittung über bezahltes Stapelgeld. Lateinische Handschrift auf Pergament . Calais 1.X.1446. Ca. 245:340 cm. 1 Faltbl. mit angehängtem Siegel. Schätzpreis: (400,- €) Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, v. durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abluden, "stapelten" u. anboten. Vorteile hiervon hatten allein die jeweiligen Städte; für die Kaufleute ergaben sich daraus - besonders, wenn es sich um verderbliche Waren handelte - erhebliche Nachteile. Der Ursprung des Stapelrechts soll bei Karl dem Großen liegen; endgültig abgeschafft wurde es 1815 vom Wiener Kongress. Durch Zahlung eines Stapelgeldes konnten sich Händler teilweise v. der Stapelpflicht befreien. In vorliegender 21zeiliger, v. verschiedenen Händen ausgefertigter Urkunde werden die Stapelgelder aufgelistet, die eine Reihe englischer Kaufleute, darunter John Dagget, John Marshall Nicholas Mattock, Edmund Copindale u. Thomas Gilbert an die zuständigen Behörden ("Constabularios & societatem iudicatore Stapulae") in Calais gezahlt haben (rückseitig dreizeiliger Vermerk in engl. Sprache). Bei den Waren scheint es sich in erster Linie um Wolle u. Tierhäute gehandelt zu haben. - Gering fleckig, das Siegel nur fragmentarisch erhalten. Zuschlag: 220,- € Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand

Auktionsarchiv: Los-Nr. 90
Auktion:
Datum:
Auktionshaus:
Beschreibung:

90 URKUNDEN. - Calais. Quittung über bezahltes Stapelgeld. Lateinische Handschrift auf Pergament . Calais 1.X.1446. Ca. 245:340 cm. 1 Faltbl. mit angehängtem Siegel. Schätzpreis: (400,- €) Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, v. durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abluden, "stapelten" u. anboten. Vorteile hiervon hatten allein die jeweiligen Städte; für die Kaufleute ergaben sich daraus - besonders, wenn es sich um verderbliche Waren handelte - erhebliche Nachteile. Der Ursprung des Stapelrechts soll bei Karl dem Großen liegen; endgültig abgeschafft wurde es 1815 vom Wiener Kongress. Durch Zahlung eines Stapelgeldes konnten sich Händler teilweise v. der Stapelpflicht befreien. In vorliegender 21zeiliger, v. verschiedenen Händen ausgefertigter Urkunde werden die Stapelgelder aufgelistet, die eine Reihe englischer Kaufleute, darunter John Dagget, John Marshall Nicholas Mattock, Edmund Copindale u. Thomas Gilbert an die zuständigen Behörden ("Constabularios & societatem iudicatore Stapulae") in Calais gezahlt haben (rückseitig dreizeiliger Vermerk in engl. Sprache). Bei den Waren scheint es sich in erster Linie um Wolle u. Tierhäute gehandelt zu haben. - Gering fleckig, das Siegel nur fragmentarisch erhalten. Zuschlag: 220,- € Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand
90 URKUNDEN. - Calais. Quittung über bezahltes Stapelgeld. Lateinische Handschrift auf Pergament . Calais 1.X.1446. Ca. 245:340 cm. 1 Faltbl. mit angehängtem Siegel. Schätzpreis: (400,- €) Das Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht war im Mittelalter das Recht einer Stadt, v. durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, dass sie ihre Waren in der Stadt für einen bestimmten Zeitraum abluden, "stapelten" u. anboten. Vorteile hiervon hatten allein die jeweiligen Städte; für die Kaufleute ergaben sich daraus - besonders, wenn es sich um verderbliche Waren handelte - erhebliche Nachteile. Der Ursprung des Stapelrechts soll bei Karl dem Großen liegen; endgültig abgeschafft wurde es 1815 vom Wiener Kongress. Durch Zahlung eines Stapelgeldes konnten sich Händler teilweise v. der Stapelpflicht befreien. In vorliegender 21zeiliger, v. verschiedenen Händen ausgefertigter Urkunde werden die Stapelgelder aufgelistet, die eine Reihe englischer Kaufleute, darunter John Dagget, John Marshall Nicholas Mattock, Edmund Copindale u. Thomas Gilbert an die zuständigen Behörden ("Constabularios & societatem iudicatore Stapulae") in Calais gezahlt haben (rückseitig dreizeiliger Vermerk in engl. Sprache). Bei den Waren scheint es sich in erster Linie um Wolle u. Tierhäute gehandelt zu haben. - Gering fleckig, das Siegel nur fragmentarisch erhalten. Zuschlag: 220,- € Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand

Auktionsarchiv: Los-Nr. 90
Auktion:
Datum:
Auktionshaus:
LotSearch ausprobieren

Testen Sie LotSearch und seine Premium-Features 7 Tage - ohne Kosten!

  • Auktionssuche und Bieten
  • Preisdatenbank und Analysen
  • Individuelle automatische Suchaufträge
Jetzt einen Suchauftrag anlegen!

Lassen Sie sich automatisch über neue Objekte in kommenden Auktionen benachrichtigen.

Suchauftrag anlegen