189 Perneder, Andr. Institutiones. Auszug vn anzaigung etlicher geschriben Kaiserlichen vnnd desz heyligen Reichs rechte, wie die gegenwertiger zeiten inn vbung gehalten werden... Ingolst., Alex. Weissenhorn I., 1545. 25 unn., 1 w., 132 num. Bll. - II. Karl V. Peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichstägen zu Augspurg vnnd Regenspurg inn jaren dreissig vnnd zwei vnd dreissig gehalten, auffgericht vnnd beschlossen. Mainz, Ivo Schöffer, 18.I.1542. 6 unn., 36 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 2 (1 ganzs.) Textholzschn. u. Druckerm. - III. Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich Ordnung , inn peinlichen sachen zu volnfarn... Mainz, Ivo Schöffer, 20.VI.1543. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn. u. 23 (3 ganzs., 7 2teil.) Textholzschn. - Fol. Holzdeckelbd. d. Zt. auf 4 Doppelbünden mit 2 Schl. Schätzpreis: (2.000,- €) I. VD 16, P 1495; Stalla 192; Stintzing/L. I, 573ff.; nicht bei Adams u. im STC. - Verbesserte dritte Ausgabe des erstmals im Vorjahr erschienenen, oft aufgelegten Kompendiums des geltenden Rechts. "Zu den vielgebrauchtesten u. vergleichsweise besten Schriften der popularisierenden Richtung gehören die v. Perneder" (Stobbe II, 173). Perneder (gest. 1540), Unterrichter am Hofgericht in München u. hzgl. bayer. Rat u. Sekretär, "ist ein gelehrter Praktiker, der es unternommen hat, das geltende Recht (Privatrecht, Proceß, Lehnrecht, Strafrecht, Notariat) für das Bedürfnis seiner Berufsgenossen mit bes. Rücksicht auf Bayern u. Tirol darzustellen" (St./L.). II. VD 16, D 1076; Roth 204f., 66; nicht bei Adams u. im STC. Durch die erstmals 1533 (ebenfalls bei Schöffer, vgl. St./L. I, 625f.) erschienene Carolina "hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgemein verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 250). Der 2teil. Titelholzschn. zeigt Folterwerkzeuge u. die Abführung eines Verurteilten zur Gerichtsstätte; die beiden Textholzschn. zeigen den Kaiser mit den 7 Kurfürsten bzw. das Jüngste Gericht; am Schluss Schöffers Druckerm. mit den musizierenden Schäfern (Roth 4). III. VD 16, B 624; Roth 208, 77; nicht bei Adams u. im STC. - Letzte Mainzer Ausgabe der Bambergensis. "Eine neue Epoche in der Gesetzgebung des Criminalprocesses begründete die Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507... Ohne dass genaueres über ihre Entstehungsgeschichte bekannt wäre, wissen wir nur, dass sie unter dem Einfluss des Bamberger Hofmeisters, Johann Frhrn. zu Schwarzenberg... ausgearbeitet wurde" (Stobbe II, 241ff.; siehe auch St./L. I, 617ff.). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausgabe v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt. dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. Wasserfl., die ersten Bll. knitterig, Tit. v. I lose, das unn. Schlussbl. v. III mit der Druckerm. fehlt. Einband ohne den ursprüngl. blindgepr. braunen Ldrbez., also auch ohne den Rücken; ferner fehlen die Papiervors. u. das obere Schließbd.; erhalten sind 2 als Innendeckelbezug verwendete Dpbll. aus einer theolog. Pergamenthandschrift d. 15. Jhdts. Zuschlag: 2.200,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 1989 V&H 60/1995 3.500,- = H&H 108.
189 Perneder, Andr. Institutiones. Auszug vn anzaigung etlicher geschriben Kaiserlichen vnnd desz heyligen Reichs rechte, wie die gegenwertiger zeiten inn vbung gehalten werden... Ingolst., Alex. Weissenhorn I., 1545. 25 unn., 1 w., 132 num. Bll. - II. Karl V. Peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichstägen zu Augspurg vnnd Regenspurg inn jaren dreissig vnnd zwei vnd dreissig gehalten, auffgericht vnnd beschlossen. Mainz, Ivo Schöffer, 18.I.1542. 6 unn., 36 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 2 (1 ganzs.) Textholzschn. u. Druckerm. - III. Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich Ordnung , inn peinlichen sachen zu volnfarn... Mainz, Ivo Schöffer, 20.VI.1543. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn. u. 23 (3 ganzs., 7 2teil.) Textholzschn. - Fol. Holzdeckelbd. d. Zt. auf 4 Doppelbünden mit 2 Schl. Schätzpreis: (2.000,- €) I. VD 16, P 1495; Stalla 192; Stintzing/L. I, 573ff.; nicht bei Adams u. im STC. - Verbesserte dritte Ausgabe des erstmals im Vorjahr erschienenen, oft aufgelegten Kompendiums des geltenden Rechts. "Zu den vielgebrauchtesten u. vergleichsweise besten Schriften der popularisierenden Richtung gehören die v. Perneder" (Stobbe II, 173). Perneder (gest. 1540), Unterrichter am Hofgericht in München u. hzgl. bayer. Rat u. Sekretär, "ist ein gelehrter Praktiker, der es unternommen hat, das geltende Recht (Privatrecht, Proceß, Lehnrecht, Strafrecht, Notariat) für das Bedürfnis seiner Berufsgenossen mit bes. Rücksicht auf Bayern u. Tirol darzustellen" (St./L.). II. VD 16, D 1076; Roth 204f., 66; nicht bei Adams u. im STC. Durch die erstmals 1533 (ebenfalls bei Schöffer, vgl. St./L. I, 625f.) erschienene Carolina "hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgemein verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 250). Der 2teil. Titelholzschn. zeigt Folterwerkzeuge u. die Abführung eines Verurteilten zur Gerichtsstätte; die beiden Textholzschn. zeigen den Kaiser mit den 7 Kurfürsten bzw. das Jüngste Gericht; am Schluss Schöffers Druckerm. mit den musizierenden Schäfern (Roth 4). III. VD 16, B 624; Roth 208, 77; nicht bei Adams u. im STC. - Letzte Mainzer Ausgabe der Bambergensis. "Eine neue Epoche in der Gesetzgebung des Criminalprocesses begründete die Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507... Ohne dass genaueres über ihre Entstehungsgeschichte bekannt wäre, wissen wir nur, dass sie unter dem Einfluss des Bamberger Hofmeisters, Johann Frhrn. zu Schwarzenberg... ausgearbeitet wurde" (Stobbe II, 241ff.; siehe auch St./L. I, 617ff.). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausgabe v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt. dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. Wasserfl., die ersten Bll. knitterig, Tit. v. I lose, das unn. Schlussbl. v. III mit der Druckerm. fehlt. Einband ohne den ursprüngl. blindgepr. braunen Ldrbez., also auch ohne den Rücken; ferner fehlen die Papiervors. u. das obere Schließbd.; erhalten sind 2 als Innendeckelbezug verwendete Dpbll. aus einer theolog. Pergamenthandschrift d. 15. Jhdts. Zuschlag: 2.200,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 1989 V&H 60/1995 3.500,- = H&H 108.
189 Perneder, Andr. Institutiones. Auszug vn anzaigung etlicher geschriben Kaiserlichen vnnd desz heyligen Reichs rechte, wie die gegenwertiger zeiten inn vbung gehalten werden... Ingolst., Alex. Weissenhorn I., 1545. 25 unn., 1 w., 132 num. Bll. - II. Karl V. Peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichstägen zu Augspurg vnnd Regenspurg inn jaren dreissig vnnd zwei vnd dreissig gehalten, auffgericht vnnd beschlossen. Mainz, Ivo Schöffer, 18.I.1542. 6 unn., 36 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 2 (1 ganzs.) Textholzschn. u. Druckerm. - III. Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich Ordnung , inn peinlichen sachen zu volnfarn... Mainz, Ivo Schöffer, 20.VI.1543. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn. u. 23 (3 ganzs., 7 2teil.) Textholzschn. - Fol. Holzdeckelbd. d. Zt. auf 4 Doppelbünden mit 2 Schl. Schätzpreis: (2.000,- €) I. VD 16, P 1495; Stalla 192; Stintzing/L. I, 573ff.; nicht bei Adams u. im STC. - Verbesserte dritte Ausgabe des erstmals im Vorjahr erschienenen, oft aufgelegten Kompendiums des geltenden Rechts. "Zu den vielgebrauchtesten u. vergleichsweise besten Schriften der popularisierenden Richtung gehören die v. Perneder" (Stobbe II, 173). Perneder (gest. 1540), Unterrichter am Hofgericht in München u. hzgl. bayer. Rat u. Sekretär, "ist ein gelehrter Praktiker, der es unternommen hat, das geltende Recht (Privatrecht, Proceß, Lehnrecht, Strafrecht, Notariat) für das Bedürfnis seiner Berufsgenossen mit bes. Rücksicht auf Bayern u. Tirol darzustellen" (St./L.). II. VD 16, D 1076; Roth 204f., 66; nicht bei Adams u. im STC. Durch die erstmals 1533 (ebenfalls bei Schöffer, vgl. St./L. I, 625f.) erschienene Carolina "hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgemein verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 250). Der 2teil. Titelholzschn. zeigt Folterwerkzeuge u. die Abführung eines Verurteilten zur Gerichtsstätte; die beiden Textholzschn. zeigen den Kaiser mit den 7 Kurfürsten bzw. das Jüngste Gericht; am Schluss Schöffers Druckerm. mit den musizierenden Schäfern (Roth 4). III. VD 16, B 624; Roth 208, 77; nicht bei Adams u. im STC. - Letzte Mainzer Ausgabe der Bambergensis. "Eine neue Epoche in der Gesetzgebung des Criminalprocesses begründete die Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507... Ohne dass genaueres über ihre Entstehungsgeschichte bekannt wäre, wissen wir nur, dass sie unter dem Einfluss des Bamberger Hofmeisters, Johann Frhrn. zu Schwarzenberg... ausgearbeitet wurde" (Stobbe II, 241ff.; siehe auch St./L. I, 617ff.). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausgabe v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt. dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. Wasserfl., die ersten Bll. knitterig, Tit. v. I lose, das unn. Schlussbl. v. III mit der Druckerm. fehlt. Einband ohne den ursprüngl. blindgepr. braunen Ldrbez., also auch ohne den Rücken; ferner fehlen die Papiervors. u. das obere Schließbd.; erhalten sind 2 als Innendeckelbezug verwendete Dpbll. aus einer theolog. Pergamenthandschrift d. 15. Jhdts. Zuschlag: 2.200,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 1989 V&H 60/1995 3.500,- = H&H 108.
189 Perneder, Andr. Institutiones. Auszug vn anzaigung etlicher geschriben Kaiserlichen vnnd desz heyligen Reichs rechte, wie die gegenwertiger zeiten inn vbung gehalten werden... Ingolst., Alex. Weissenhorn I., 1545. 25 unn., 1 w., 132 num. Bll. - II. Karl V. Peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichstägen zu Augspurg vnnd Regenspurg inn jaren dreissig vnnd zwei vnd dreissig gehalten, auffgericht vnnd beschlossen. Mainz, Ivo Schöffer, 18.I.1542. 6 unn., 36 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 2 (1 ganzs.) Textholzschn. u. Druckerm. - III. Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich Ordnung , inn peinlichen sachen zu volnfarn... Mainz, Ivo Schöffer, 20.VI.1543. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn. u. 23 (3 ganzs., 7 2teil.) Textholzschn. - Fol. Holzdeckelbd. d. Zt. auf 4 Doppelbünden mit 2 Schl. Schätzpreis: (2.000,- €) I. VD 16, P 1495; Stalla 192; Stintzing/L. I, 573ff.; nicht bei Adams u. im STC. - Verbesserte dritte Ausgabe des erstmals im Vorjahr erschienenen, oft aufgelegten Kompendiums des geltenden Rechts. "Zu den vielgebrauchtesten u. vergleichsweise besten Schriften der popularisierenden Richtung gehören die v. Perneder" (Stobbe II, 173). Perneder (gest. 1540), Unterrichter am Hofgericht in München u. hzgl. bayer. Rat u. Sekretär, "ist ein gelehrter Praktiker, der es unternommen hat, das geltende Recht (Privatrecht, Proceß, Lehnrecht, Strafrecht, Notariat) für das Bedürfnis seiner Berufsgenossen mit bes. Rücksicht auf Bayern u. Tirol darzustellen" (St./L.). II. VD 16, D 1076; Roth 204f., 66; nicht bei Adams u. im STC. Durch die erstmals 1533 (ebenfalls bei Schöffer, vgl. St./L. I, 625f.) erschienene Carolina "hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgemein verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 250). Der 2teil. Titelholzschn. zeigt Folterwerkzeuge u. die Abführung eines Verurteilten zur Gerichtsstätte; die beiden Textholzschn. zeigen den Kaiser mit den 7 Kurfürsten bzw. das Jüngste Gericht; am Schluss Schöffers Druckerm. mit den musizierenden Schäfern (Roth 4). III. VD 16, B 624; Roth 208, 77; nicht bei Adams u. im STC. - Letzte Mainzer Ausgabe der Bambergensis. "Eine neue Epoche in der Gesetzgebung des Criminalprocesses begründete die Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507... Ohne dass genaueres über ihre Entstehungsgeschichte bekannt wäre, wissen wir nur, dass sie unter dem Einfluss des Bamberger Hofmeisters, Johann Frhrn. zu Schwarzenberg... ausgearbeitet wurde" (Stobbe II, 241ff.; siehe auch St./L. I, 617ff.). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausgabe v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt. dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. Wasserfl., die ersten Bll. knitterig, Tit. v. I lose, das unn. Schlussbl. v. III mit der Druckerm. fehlt. Einband ohne den ursprüngl. blindgepr. braunen Ldrbez., also auch ohne den Rücken; ferner fehlen die Papiervors. u. das obere Schließbd.; erhalten sind 2 als Innendeckelbezug verwendete Dpbll. aus einer theolog. Pergamenthandschrift d. 15. Jhdts. Zuschlag: 2.200,- € " Jahr Haus Auktion Preis Einband Zustand 1989 V&H 60/1995 3.500,- = H&H 108.
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