Auktionsarchiv: Los-Nr. 152

152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung

Schätzpreis
Zuschlagspreis:
Auktionsarchiv: Los-Nr. 152

152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung

Schätzpreis
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Beschreibung:

152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung, in(n) peinlichen sachen zu volnfarn allen Stetten, Communen, Regimenten, Amptleuten, Vögten, Verwesern, Schultheyßen, Schöffen, vnd Richtern, dienstlich, fürderlich vnd behülfflich... Mainz, Joh. Schöffer, 20.V.1531. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 24 (5 fast ganzs.) teils mehrteil. Textholzschn. u. Druckerm. - II. Karl V. Peinlich Halßgericht... vnd des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg u. Regenspurg, in jaren dreyssig, vnd zwey vnd dreyssig gehalten, auffgericht vnd beschlossen. Ffm., Peter Schmidt für Hier. Feyerabend, 1569. 6 unn., 29 num., 1 w. Bll., mit Titelholzschn., 6 Textholzschn. u. Druckerm. - III. Brandenburgische halßgerichts ordnung. Nbg., Jobst Gutknecht, 1516. 8 unn., 63 num., 1 w. Bll., mit fast ganzs. Titelholzschn. u. 2 ganzs. Textholzschn. - Fol. Blindgepr. Schweinsldr. um 1570. Schätzpreis: *R (6.000,- €) I. VD 16, B 262; Panzer, DA, Suppl. 677; Roth, Schöffer 150; vgl. Muther 1730; nicht bei Adams. - Sechste (fünfte bei Schöffer gedruckte) Ausgabe der ersten Fassung. Die Bambergensis, als deren Verfasser Johann v. Schwarzenberg gilt, ist "ein Werk, das sich durch Verarbeitung u. Verbindung v. einheimischen u. fremden, der italien. Strafrechtsdoktrin entlehnten Gedanken weit über die Strafgesetzgebung der Zeit erhob u. zum Bahnbrecher der Gerechtigkeit in einer Welt der verwilderten Strafrechtspflege werden sollte" (Conrad). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausg. v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. II. VD 16, D 1086; nicht bei Adams u. im STC. - "War eine Reichsgesetzgebung für das Civilrecht u. den Civilprocess nicht zu erreichen gewesen u. blieb es hier bei den vielen particularen Rechten, so konnten sich doch die Kaiser dem Verlangen nach einer allgem. Strafgesetzgebung nicht entziehen... Endlich auf dem Augsburger Reichstage v. 1532 wurde die Halsgerichtsordnung publicirt u. ihr Druck beschlossen... Durch die... Carolina... hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgem. verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 245ff.). Die Holzschn. (vom Petrarcameister u. a.) stammen aus früheren Ausgaben. III. VD 16, B 6937 (unvollst.); Dodgson I, 353, 10 u. 426, 25; Illustr. Bartsch XIII, 60ff.; Panzer, DA 847; Pr. 11145; nicht bei Adams. - Eine v. zwei Varianten der ersten Ausgabe (mit Verlagsadresse). - "Die Bambergensis wurde nicht nur den Berathungen über die Constitutio criminalis für das ganze Reich zu Grunde gelegt, sondern ist auch sonst, weil sie einem dringenden Bedürfniss entgegenkam, in Deutschland vielfach zur Anwendung gekommen... So... wurde sie... auch mit wenigen Veränderungen in den fränkischen Landen der Markgrafen v. Brandenburg im J. 1516 als Brandenburgische Halsgerichtsordnung eingeführt" (Stobbe II, 245). - Der Titelholzschnitt zeigt eine Richtstätte u. Folterinstrumente, auf der Rückseite das große Wappen der Brandenburger Markgrafen Casimir u. Georg, auf num. Bl. 1r eine Darstellung des Jüngsten Gerichts, die eng mit einem Holzschn. v. Hans Kulmbach verwandt ist (Dodgson I, 353, 10). Alle 3 Holzschn. in unserem Buch werden v. Bartsch dem Erhard Schön zugewiesen. I ohne das w. Schlussbl., Tit. mit kl. Aufkleberresten, zahlr. Marginalien v. alter Hand, num. Bl. 41 im w. Längsrand beschn., Jahreszahl v. II unten leicht angeschn., Tit. v. III mit alter hs. Notiz, die gedr. Marginalien leicht beschn. Insgesamt leicht gebräunt u. gering stockfl., I stellenw. wasserfl. - Beigebd. sind 15 (2 w.) Bll. Nachträge: "Index locorvm comvnivm j
152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung, in(n) peinlichen sachen zu volnfarn allen Stetten, Communen, Regimenten, Amptleuten, Vögten, Verwesern, Schultheyßen, Schöffen, vnd Richtern, dienstlich, fürderlich vnd behülfflich... Mainz, Joh. Schöffer, 20.V.1531. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 24 (5 fast ganzs.) teils mehrteil. Textholzschn. u. Druckerm. - II. Karl V. Peinlich Halßgericht... vnd des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg u. Regenspurg, in jaren dreyssig, vnd zwey vnd dreyssig gehalten, auffgericht vnd beschlossen. Ffm., Peter Schmidt für Hier. Feyerabend, 1569. 6 unn., 29 num., 1 w. Bll., mit Titelholzschn., 6 Textholzschn. u. Druckerm. - III. Brandenburgische halßgerichts ordnung. Nbg., Jobst Gutknecht, 1516. 8 unn., 63 num., 1 w. Bll., mit fast ganzs. Titelholzschn. u. 2 ganzs. Textholzschn. - Fol. Blindgepr. Schweinsldr. um 1570. Schätzpreis: *R (6.000,- €) I. VD 16, B 262; Panzer, DA, Suppl. 677; Roth, Schöffer 150; vgl. Muther 1730; nicht bei Adams. - Sechste (fünfte bei Schöffer gedruckte) Ausgabe der ersten Fassung. Die Bambergensis, als deren Verfasser Johann v. Schwarzenberg gilt, ist "ein Werk, das sich durch Verarbeitung u. Verbindung v. einheimischen u. fremden, der italien. Strafrechtsdoktrin entlehnten Gedanken weit über die Strafgesetzgebung der Zeit erhob u. zum Bahnbrecher der Gerechtigkeit in einer Welt der verwilderten Strafrechtspflege werden sollte" (Conrad). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausg. v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. II. VD 16, D 1086; nicht bei Adams u. im STC. - "War eine Reichsgesetzgebung für das Civilrecht u. den Civilprocess nicht zu erreichen gewesen u. blieb es hier bei den vielen particularen Rechten, so konnten sich doch die Kaiser dem Verlangen nach einer allgem. Strafgesetzgebung nicht entziehen... Endlich auf dem Augsburger Reichstage v. 1532 wurde die Halsgerichtsordnung publicirt u. ihr Druck beschlossen... Durch die... Carolina... hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgem. verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 245ff.). Die Holzschn. (vom Petrarcameister u. a.) stammen aus früheren Ausgaben. III. VD 16, B 6937 (unvollst.); Dodgson I, 353, 10 u. 426, 25; Illustr. Bartsch XIII, 60ff.; Panzer, DA 847; Pr. 11145; nicht bei Adams. - Eine v. zwei Varianten der ersten Ausgabe (mit Verlagsadresse). - "Die Bambergensis wurde nicht nur den Berathungen über die Constitutio criminalis für das ganze Reich zu Grunde gelegt, sondern ist auch sonst, weil sie einem dringenden Bedürfniss entgegenkam, in Deutschland vielfach zur Anwendung gekommen... So... wurde sie... auch mit wenigen Veränderungen in den fränkischen Landen der Markgrafen v. Brandenburg im J. 1516 als Brandenburgische Halsgerichtsordnung eingeführt" (Stobbe II, 245). - Der Titelholzschnitt zeigt eine Richtstätte u. Folterinstrumente, auf der Rückseite das große Wappen der Brandenburger Markgrafen Casimir u. Georg, auf num. Bl. 1r eine Darstellung des Jüngsten Gerichts, die eng mit einem Holzschn. v. Hans Kulmbach verwandt ist (Dodgson I, 353, 10). Alle 3 Holzschn. in unserem Buch werden v. Bartsch dem Erhard Schön zugewiesen. I ohne das w. Schlussbl., Tit. mit kl. Aufkleberresten, zahlr. Marginalien v. alter Hand, num. Bl. 41 im w. Längsrand beschn., Jahreszahl v. II unten leicht angeschn., Tit. v. III mit alter hs. Notiz, die gedr. Marginalien leicht beschn. Insgesamt leicht gebräunt u. gering stockfl., I stellenw. wasserfl. - Beigebd. sind 15 (2 w.) Bll. Nachträge: "Index locorvm comvnivm j

Auktionsarchiv: Los-Nr. 152
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152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung, in(n) peinlichen sachen zu volnfarn allen Stetten, Communen, Regimenten, Amptleuten, Vögten, Verwesern, Schultheyßen, Schöffen, vnd Richtern, dienstlich, fürderlich vnd behülfflich... Mainz, Joh. Schöffer, 20.V.1531. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 24 (5 fast ganzs.) teils mehrteil. Textholzschn. u. Druckerm. - II. Karl V. Peinlich Halßgericht... vnd des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg u. Regenspurg, in jaren dreyssig, vnd zwey vnd dreyssig gehalten, auffgericht vnd beschlossen. Ffm., Peter Schmidt für Hier. Feyerabend, 1569. 6 unn., 29 num., 1 w. Bll., mit Titelholzschn., 6 Textholzschn. u. Druckerm. - III. Brandenburgische halßgerichts ordnung. Nbg., Jobst Gutknecht, 1516. 8 unn., 63 num., 1 w. Bll., mit fast ganzs. Titelholzschn. u. 2 ganzs. Textholzschn. - Fol. Blindgepr. Schweinsldr. um 1570. Schätzpreis: *R (6.000,- €) I. VD 16, B 262; Panzer, DA, Suppl. 677; Roth, Schöffer 150; vgl. Muther 1730; nicht bei Adams. - Sechste (fünfte bei Schöffer gedruckte) Ausgabe der ersten Fassung. Die Bambergensis, als deren Verfasser Johann v. Schwarzenberg gilt, ist "ein Werk, das sich durch Verarbeitung u. Verbindung v. einheimischen u. fremden, der italien. Strafrechtsdoktrin entlehnten Gedanken weit über die Strafgesetzgebung der Zeit erhob u. zum Bahnbrecher der Gerechtigkeit in einer Welt der verwilderten Strafrechtspflege werden sollte" (Conrad). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausg. v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. II. VD 16, D 1086; nicht bei Adams u. im STC. - "War eine Reichsgesetzgebung für das Civilrecht u. den Civilprocess nicht zu erreichen gewesen u. blieb es hier bei den vielen particularen Rechten, so konnten sich doch die Kaiser dem Verlangen nach einer allgem. Strafgesetzgebung nicht entziehen... Endlich auf dem Augsburger Reichstage v. 1532 wurde die Halsgerichtsordnung publicirt u. ihr Druck beschlossen... Durch die... Carolina... hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgem. verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 245ff.). Die Holzschn. (vom Petrarcameister u. a.) stammen aus früheren Ausgaben. III. VD 16, B 6937 (unvollst.); Dodgson I, 353, 10 u. 426, 25; Illustr. Bartsch XIII, 60ff.; Panzer, DA 847; Pr. 11145; nicht bei Adams. - Eine v. zwei Varianten der ersten Ausgabe (mit Verlagsadresse). - "Die Bambergensis wurde nicht nur den Berathungen über die Constitutio criminalis für das ganze Reich zu Grunde gelegt, sondern ist auch sonst, weil sie einem dringenden Bedürfniss entgegenkam, in Deutschland vielfach zur Anwendung gekommen... So... wurde sie... auch mit wenigen Veränderungen in den fränkischen Landen der Markgrafen v. Brandenburg im J. 1516 als Brandenburgische Halsgerichtsordnung eingeführt" (Stobbe II, 245). - Der Titelholzschnitt zeigt eine Richtstätte u. Folterinstrumente, auf der Rückseite das große Wappen der Brandenburger Markgrafen Casimir u. Georg, auf num. Bl. 1r eine Darstellung des Jüngsten Gerichts, die eng mit einem Holzschn. v. Hans Kulmbach verwandt ist (Dodgson I, 353, 10). Alle 3 Holzschn. in unserem Buch werden v. Bartsch dem Erhard Schön zugewiesen. I ohne das w. Schlussbl., Tit. mit kl. Aufkleberresten, zahlr. Marginalien v. alter Hand, num. Bl. 41 im w. Längsrand beschn., Jahreszahl v. II unten leicht angeschn., Tit. v. III mit alter hs. Notiz, die gedr. Marginalien leicht beschn. Insgesamt leicht gebräunt u. gering stockfl., I stellenw. wasserfl. - Beigebd. sind 15 (2 w.) Bll. Nachträge: "Index locorvm comvnivm j
152 Bambergische Halßgerichts vnd Rechtlich ordnung, in(n) peinlichen sachen zu volnfarn allen Stetten, Communen, Regimenten, Amptleuten, Vögten, Verwesern, Schultheyßen, Schöffen, vnd Richtern, dienstlich, fürderlich vnd behülfflich... Mainz, Joh. Schöffer, 20.V.1531. 6 unn., 43 num. Bll., mit 2teil. Titelholzschn., 24 (5 fast ganzs.) teils mehrteil. Textholzschn. u. Druckerm. - II. Karl V. Peinlich Halßgericht... vnd des Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg u. Regenspurg, in jaren dreyssig, vnd zwey vnd dreyssig gehalten, auffgericht vnd beschlossen. Ffm., Peter Schmidt für Hier. Feyerabend, 1569. 6 unn., 29 num., 1 w. Bll., mit Titelholzschn., 6 Textholzschn. u. Druckerm. - III. Brandenburgische halßgerichts ordnung. Nbg., Jobst Gutknecht, 1516. 8 unn., 63 num., 1 w. Bll., mit fast ganzs. Titelholzschn. u. 2 ganzs. Textholzschn. - Fol. Blindgepr. Schweinsldr. um 1570. Schätzpreis: *R (6.000,- €) I. VD 16, B 262; Panzer, DA, Suppl. 677; Roth, Schöffer 150; vgl. Muther 1730; nicht bei Adams. - Sechste (fünfte bei Schöffer gedruckte) Ausgabe der ersten Fassung. Die Bambergensis, als deren Verfasser Johann v. Schwarzenberg gilt, ist "ein Werk, das sich durch Verarbeitung u. Verbindung v. einheimischen u. fremden, der italien. Strafrechtsdoktrin entlehnten Gedanken weit über die Strafgesetzgebung der Zeit erhob u. zum Bahnbrecher der Gerechtigkeit in einer Welt der verwilderten Strafrechtspflege werden sollte" (Conrad). Die schönen Holzschn., meist etwas veränderte Kopien aus der Bamberger Erstausg. v. 1507 unter Hinzufügung einiger kl. Stöcke aus Schöffers Livius-Ausg. v. 1523, stellen den Ablauf eines Strafprozesses im 16. Jhdt dar: Verhaftung, Verhör, Folter, Urteilsspruch u. -vollstreckung. II. VD 16, D 1086; nicht bei Adams u. im STC. - "War eine Reichsgesetzgebung für das Civilrecht u. den Civilprocess nicht zu erreichen gewesen u. blieb es hier bei den vielen particularen Rechten, so konnten sich doch die Kaiser dem Verlangen nach einer allgem. Strafgesetzgebung nicht entziehen... Endlich auf dem Augsburger Reichstage v. 1532 wurde die Halsgerichtsordnung publicirt u. ihr Druck beschlossen... Durch die... Carolina... hatte Deutschland eine gemeine Strafgerichtsordnung u. ein gemeines Strafrecht erhalten; es wurden durch sie die Principien des Strafrechts u. Verfahrens festgestellt, die Abstellung allgem. verbreiteter Missbräuche versucht u. der Kampf zwischen den einheimischen Gewohnheiten u. den fremden Rechten ausgeglichen" (Stobbe II, 245ff.). Die Holzschn. (vom Petrarcameister u. a.) stammen aus früheren Ausgaben. III. VD 16, B 6937 (unvollst.); Dodgson I, 353, 10 u. 426, 25; Illustr. Bartsch XIII, 60ff.; Panzer, DA 847; Pr. 11145; nicht bei Adams. - Eine v. zwei Varianten der ersten Ausgabe (mit Verlagsadresse). - "Die Bambergensis wurde nicht nur den Berathungen über die Constitutio criminalis für das ganze Reich zu Grunde gelegt, sondern ist auch sonst, weil sie einem dringenden Bedürfniss entgegenkam, in Deutschland vielfach zur Anwendung gekommen... So... wurde sie... auch mit wenigen Veränderungen in den fränkischen Landen der Markgrafen v. Brandenburg im J. 1516 als Brandenburgische Halsgerichtsordnung eingeführt" (Stobbe II, 245). - Der Titelholzschnitt zeigt eine Richtstätte u. Folterinstrumente, auf der Rückseite das große Wappen der Brandenburger Markgrafen Casimir u. Georg, auf num. Bl. 1r eine Darstellung des Jüngsten Gerichts, die eng mit einem Holzschn. v. Hans Kulmbach verwandt ist (Dodgson I, 353, 10). Alle 3 Holzschn. in unserem Buch werden v. Bartsch dem Erhard Schön zugewiesen. I ohne das w. Schlussbl., Tit. mit kl. Aufkleberresten, zahlr. Marginalien v. alter Hand, num. Bl. 41 im w. Längsrand beschn., Jahreszahl v. II unten leicht angeschn., Tit. v. III mit alter hs. Notiz, die gedr. Marginalien leicht beschn. Insgesamt leicht gebräunt u. gering stockfl., I stellenw. wasserfl. - Beigebd. sind 15 (2 w.) Bll. Nachträge: "Index locorvm comvnivm j

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